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Ambulante bzw. stationäre, kosmetische und HNO Operationen
Einige kleinere Eingriffe werden in unserer Praxis durchgeführt,
die meisten im Kreiskrankenhaus Mittweida (Kooperationsvertrag). In diesem Fall
verbringen unsere Patienten entweder einen Tag im Krankenhaus (Kinder: Kinderstation
in Begleitung eines Elternteils; Erwachsene: Tagesklinik) oder sind je nach Erfordernis
mehrere Tage im Bereich der chirurgischen Abteilung untergebracht. Alle genannten
Bereiche sind modern ausgestattet und wurden z.T. erst 2005 eingeweiht. Die Weiterbehandlung
erfolgt, soweit erforderlich, an den Folgetagen in der Praxis. Bei weiter entferntem Wohnort
organisieren wir gern den Aufenthalt im Hotel oder einer Pension. |
1. Adenotomie ("Polypen-Op"
bei Kindern)
Ein häufig bei Kindern in
Narkose durchgeführter Eingriff ist die Adenotomie (hier ab 3. Geburtstag möglich).
Meist bestehen eine ausgeprägte Infektanfälligkeit, oft Hörprobleme und Schnarchen.
Nicht selten erfolgt die Kombination der Operation mit Trommelfellschnitt bzw. Paukenröhrchen-Einlage.
Tagesklinischer Aufenthalt für einen Tag, auf Wunsch auch stationär. Der Eingriff wird in der
Regel gut vertragen, nach einer Woche ist der Besuch des Kindergartens wieder möglich.
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2. Nasenscheidewandoperation
Eine bei Behinderung der Nasenatmung (Erwachsene),
ggf. auch wegen Schnarchens
durchgeführte Operation, meist in Narkose. In der Regel
2 Tage stationärer Aufenthalt. Nachbehandlung ist zwei Wochen
lang (oft täglich) erforderlich. Arbeitsunfähigkeit für 2 Wochen.
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3. plastische Nasenoperation /
kosmetische Nasenoperation
Dieser Eingriff erfolgt entweder bei einer überwiegend funktionellen Störung,
das heißt bei Behinderung der Nasenatmung und Deformierung der äußeren Nase oder aber
aus rein kosmetischen Gründen. Die Operation erfolgt in Narkose, stationärer Aufenthalt
in der Regel 2 Tage. Nachbehandlung und Arbeitsunfähigkeit bestehen für 2 Wochen.
Das Endergebnis ist jedoch häufig erst nach ¼ bis ½ Jahr erreicht.
Inwieweit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. ...Anfang
4. Laser-Behandlung der
unteren Nasenmuscheln
Bei Behinderung der Nasenatmung in örtlicher Betäubung mögliche,
praktisch schmerzfreie Behandlung der Schwellkörper in der Nase mittels CO2-Laser,
wenn keine Verbiegung der Nasenscheidewand oder äußeren Nase vorliegt. Die Behandlung
ist in der Praxis in wenigen Minuten durchführbar, muss jedoch nach ein bis zwei Jahren
wiederholt werden. ...Anfang
5. Operation der Nasennebenhöhlen
Diese wird bei chronischen Entzündungen der Nasennebenhöhlen bzw.
bei Nasenpolypen mittels endoskopischer Technik durchgeführt. Die Operation findet in
Narkose im Krankenhaus Mittweida statt (meist 2 Tage stationärer Aufenthalt), tägliche
Nachbehandlung und Arbeitsunfähigkeit über 2 Wochen. ...Anfang
6. Operationen am Gaumensegel
(gegen Schnarchen)
In örtlicher Betäubung durchgeführte Operation (Laser) zur "Straffung" des
Gaumensegels in der Praxis. Arbeitsunfähigkeit besteht für ca. 10 Tage. Die Kosten werden bei Bestehen
einer Schlafapnoe von den Krankenkassen übernommen.
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7. Operation der Gaumenmandeln (und evt. des Gaumensegels)
In Narkose durchgeführte Operation (bei uns ab 7. Geburtstag möglich), nach der immer
eine (meist über 1 Woche dauernde) stationäre Betreuung erforderlich ist. Die Krankschreibung erfolgt meist
für ca. 3 Wochen insgesamt. Eine Kombination dieser Operation mit Straffung des Gaumensegels kommt bei
Schnarchen und Schlafapnoe zum Einsatz.
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8. Operationen am Kehlkopf
In Narkose erfolgt die mikroskopisch-endoskopische Abtragung von Polypen u.ä.
Meist tagesklinischer Aufenthalt im Krankenhaus. Arbeitsunfähigkeit besteht
in der Regel 3 Tage bis 1 Woche. ...Anfang
9. Operationen von kleinen Hautveränderungen
im Kopf-Hals-Bereich, ggf. mit plastischer Deckung,
Faltenreduktion, Lidplastik
In örtlicher Betäubung oder Narkose durchgeführte Eingriffe an der Haut.
Kleinere Veränderungen werden oft mit dem Laser behandelt. In anderen Fällen, etwa plastischer
Deckung eines Hautdefekts, meist tagesklinische Behandlung im Krankenhaus Mittweida.
Arbeitsunfähigkeit für ca. 1 Woche. ...Anfang
10. Ohren-Anlegen
In örtlicher Betäubung oder Narkose durchgeführte, kosmetische Korrektur von
Fehlstellungen bzw. vom Formveränderungen der Ohrmuscheln. Meist stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
für 3 Tage, Kontrollen sind über 1 Woche erforderlich. Arbeitsunfähigkeit bzw. Schulbefreiung für
10 bis 14 Tage. ...Anfang
Hinweis
Diese Aufstellung kann nur einen kurzen Überblick geben. In jedem Fall werden
wir, sofern eine Operation erforderlich oder eine ästhetische Korrektur gewünscht wird, selbstverständlich
alle Möglichkeiten, Umstände und Risiken sowie die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
ausführlich und persönlich besprechen. ...Anfang